- 543 b - 1239. Dezember 26. In Lonia (?Loma?). ao. millo. ducento. quadrago. secundo die nativitatis dom. Heinrich, Herzog von Schlesien, Krakau und Polen, erlaubt dem Abt von St. Vincenz in Breslau (am Rande von gleichzeitiger Hand Albertus) das Dorf in Opothow, welches Crescenicia heisst (die Ueberschrift lautet privilegia super villas Slup et Aptaw sitas in districtu Bunczlaviensi quondam nuncupatas Crescenicia, auf der folgenden Seite steht distr. Kaliciensis vel Boleslaviensis, vergl. auch oben No. 97) zu deutschem Rechte auszusetzen unter Gewährung der damit verbundenen Befreiungen, insonderheit von der Aufnahme und Verpflegung der Biber- und aller ändern Jäger. Der Abt soll auch das Gericht haben ausser in Kapitalsachen, bei welchen letzteren der Herzog aber auch nur nach deutschem Rechte urtheilen und ein Drittel der Gefalle dem Abte tiberlassen soll, während zwei Drittel in die herzogliche Kammer fliessen; nach Ablauf der Freijahre, während deren die Kolonisten weder zu Kriegsdienst noch zu Steuern verpflichtet sind, entrichten dieselben, Jeder von seinem Ackerstücke (de Sorte sua) jährlich ein Marktmass Weizen und eins Hafer, was sie nach dem ihnen näher gelegenen herzoglichen Hofe bei Namslau und nirgends anders hin zu liefern haben. Z. Conr. scol. Glog., Theod. cant. Wrat., mag. Pet. can. Wrat. Nur erhalten in der Matr. S. Vinc. II. 108 im Staats-Archiv. Die Urkunde, welche wie schon der Titel des Ausstellers zeigt, nicht später als in die Zeit Heinrich's II. gesetzt werden kann, lässt sich hinsichtlich ihrer Chronologie nur aufrecht erhalten durch die Annahme eines Schreibfehlers in der Jabrbezeichnung oder indem man, wie es hier geschehen, das Wort secundo nicht auf das Jahr sondern auf den Tag bezieht, wofür ich recht schlagende Analogien allerdings nicht anzuführen vermöchte. Ueber den Jahres anfang mit Weihnachten in jener Zeit ist kein Zweifel möglich. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |